Definition: Wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtline:

Eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtline macht bei Maschinen mit CE-Kennzeichnung eine erneute Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung und bei älteren Maschinen ohne CE-Kennzeichnung einer erstmalige Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.